Krankenbeförderung
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Wir führen alle Fahrten zu ambulanten und stationären Behandlungen durch.
Auf Ihren Wunsch stellen wir Ihren Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten mit dem Taxi für Sie.
Lassen Sie uns Ihre stützende Hand sein
Wichtige Information
Bei folgenden Krankenkassen ist eine Direktabrechnung nicht möglich:
AOK
Barmer Ersatzkasse
Techniker Krankenkasse
KKH
HEK
HKK
LKK
Sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen zu einer Krankenbeförderung haben.
Die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Kennbuchstaben „AG“, „B“ und „H“ haben generell einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch die gesetzl. Krankenversicherung. Dies gilt auch für Inhaber der Pflegestufen 3,4 und 5 (ab 01.01.2017) oder Pflegestufen 2 und 3 (bis 31.12.2016). Die Übernahme der Fahrtkosten mit dem Taxi zu ambulanten Behandlungen, müssen immer im Vorwege bei der Krankenkasse beantragt werden. Fahrten zu einer stationären oder aus einer stationären Behandlung sind genehmigungsfrei.
Sie finden die Krankentransportrichtlinien in der gültigen Fassung vom 23.12.2017 unten zum Download. Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf den Link.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1495/KT-RL_2017-09-21_iK-2017-12-23.pdf
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